Brutto-Netto-Rechner 2025 (Schätzung)

Schätze aus deinem Bruttogehalt das ungefähre Netto – inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, optionaler Kirchensteuer und den Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Tarif 2025 Steuerklasse I Kostenlos

Netto berechnen

Schätzung für Steuerklasse I (alleinstehend).

%
Netto / Monat (ca.)
Brutto / Monat
Abzüge gesamt

Vereinfachte Schätzung (Steuerklasse I, ohne Kinderfreibeträge/Zusatzfreibeträge). Kein Ersatz für die offizielle Lohnabrechnung.

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Vom Bruttolohn werden zwei große Blöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Was übrig bleibt, ist dein Nettogehalt.

Sozialabgaben 2025 (Arbeitnehmeranteil)

  • Rentenversicherung: 9,3 % (bis Bemessungsgrenze 96.600 € / Jahr)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (bis 96.600 € / Jahr)
  • Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (bis 66.150 € / Jahr)
  • Pflegeversicherung: 1,8 %, kinderlos ab 23 zzgl. 0,6 % (bis 66.150 € / Jahr)

Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif

Die Lohnsteuer wird über den progressiven Einkommensteuertarif (§ 32a EStG, Stand 2025) ermittelt. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 € – bis dahin fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv an.

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben

Warum ist das nur eine Schätzung?

Die tatsächliche Lohnabrechnung hängt von deiner Steuerklasse, individuellen Frei- und Pauschbeträgen, dem Bundesland und weiteren Faktoren ab. Dieser Rechner geht von Steuerklasse I (alleinstehend, keine Kinderfreibeträge) aus und nutzt die üblichen Standardwerte.

Brutto und Netto im Überblick: typische Gehälter

So viel bleibt nach diesem Rechenmodell ungefähr übrig (Steuerklasse I, kinderlos, 2,5 % KV-Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer, Werte gerundet):

Brutto / MonatNetto / Monat (ca.)Abzüge gesamt
2.000 €ca. 1.482 €ca. 26 %
2.500 €ca. 1.777 €ca. 29 %
3.000 €ca. 2.065 €ca. 31 %
3.500 €ca. 2.347 €ca. 33 %
4.000 €ca. 2.622 €ca. 34 %
5.000 €ca. 3.153 €ca. 37 %
6.000 €ca. 3.691 €ca. 38 %

Auffällig: Der Abzugsanteil steigt mit dem Gehalt – das ist die Steuerprogression. Während die Sozialabgaben prozentual weitgehend konstant bleiben (bis zu den Bemessungsgrenzen), wächst der Steuersatz mit dem Einkommen.

Die Steuerklassen im Überblick

KlasseFür wen
ILedige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende
IIAlleinerziehende (mit Entlastungsbetrag)
IIIVerheiratete, wenn der Partner Klasse V wählt (höheres Netto)
IVVerheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard)
VGegenstück zu Klasse III (niedrigeres Netto)
VIZweit- und Nebenjobs

Dieser Rechner bildet Steuerklasse I ab. In Klasse III fällt das Netto deutlich höher, in Klasse V deutlich niedriger aus – die Jahressteuer gleicht sich über die Steuererklärung wieder aus.

Was das Netto erhöhen kann

  • Freibeträge eintragen lassen: z. B. hohe Werbungskosten (Pendler!) oder Unterhalt – direkt beim Finanzamt als Lohnsteuerfreibetrag.
  • Steuerklassenwahl prüfen: Für Ehepaare mit ungleichen Einkommen kann III/V oder das Faktorverfahren günstiger sein.
  • Steuerfreie Extras nutzen: Sachbezüge, Jobticket, betriebliche Altersvorsorge oder Zuschüsse können mehr bringen als eine kleine Gehaltserhöhung.
  • KV-Zusatzbeitrag vergleichen: Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen Krankenkassen um teils mehr als einen Prozentpunkt – ein Wechsel wirkt direkt aufs Netto.
Wichtig: Die Ergebnisse sind unverbindliche Näherungswerte und ersetzen weder die offizielle Gehaltsabrechnung noch eine Steuerberatung.
FAQ

Häufige Fragen zum Brutto-Netto

Er liefert eine Schätzung für Steuerklasse I auf Basis des Tarifs 2025 und üblicher Sozialabgaben. Steuerklasse, Freibeträge und Bundesland können das echte Netto verändern.

Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig. Für die meisten Gehälter fällt er heute nicht mehr an.