Mehrwertsteuer-Rechner: Brutto & Netto berechnen

Rechne mühelos zwischen Netto- und Bruttobetrag um – mit 19 % oder 7 % Mehrwertsteuer. Der enthaltene Steuerbetrag wird dir direkt mit angezeigt.

19 % & 7 % Beide Richtungen Kostenlos

MwSt berechnen

Betrag ist netto – Brutto wird berechnet.

Netto
MwSt-Betrag
Brutto

So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner

Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer) wird in Deutschland auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %. Aus dem Nettobetrag wird der Bruttobetrag so berechnet:

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100)

Umgekehrt erhältst du aus dem Bruttobetrag den Nettobetrag, indem du durch denselben Faktor teilst:

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100)

Beispiel

Ein Artikel kostet 100 € netto. Bei 19 % MwSt beträgt der Steuerbetrag 19 €, der Bruttopreis also 119 €. Umgekehrt: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto.

Wann gelten 7 %?

  • Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Milch, Obst)
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Eintritt zu Theatern, Konzerten und Museen

Umrechnungstabelle: Netto ↔ Brutto

Netto+ 19 % MwStBrutto (19 %)Brutto (7 %)
50 €9,50 €59,50 €53,50 €
100 €19,00 €119,00 €107,00 €
250 €47,50 €297,50 €267,50 €
1.000 €190,00 €1.190,00 €1.070,00 €

Der häufigste Fehler beim Herausrechnen

Wer aus 119 € brutto den Nettobetrag ermitteln will, darf nicht einfach 19 % abziehen: 119 − 19 % = 96,39 € – das ist falsch. Richtig ist die Division durch 1,19: 119 ÷ 1,19 = 100 €. Der Grund: Die 19 % beziehen sich auf den Netto-, nicht auf den Bruttobetrag. Genau deshalb rechnet unser Rechner in beide Richtungen mit dem korrekten Faktor.

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was stimmt denn nun?

Beide Begriffe meinen in Deutschland dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer" ist der offizielle Begriff aus dem Gesetz (UStG), „Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche – er beschreibt das Prinzip, dass auf jeder Handelsstufe nur der „Mehrwert" besteuert wird. Auf Rechnungen findest du meist „USt." oder „MwSt." – gemeint ist dasselbe.

Wichtig für Selbstständige und Kleinunternehmer

  • Vorsteuerabzug: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bekommen die auf Einkäufe gezahlte Steuer als Vorsteuer erstattet – für sie zählen Nettopreise.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wer darunter fällt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Auf Rechnungen gehört dann ein Hinweis auf § 19 UStG.
  • Privatkunden denken in Brutto: Wer an Endverbraucher verkauft, sollte Preise immer inklusive MwSt kalkulieren und kommunizieren – das verlangt auch die Preisangabenverordnung.
Hinweis: Dieser Rechner dient der allgemeinen Orientierung. Für steuerliche Entscheidungen wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
FAQ

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer

Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 100 € × 1,19 = 119 € brutto.

Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto.

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt z. B. für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den Nahverkehr. Die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen 19 %.