Mehrwertsteuer-Rechner: Brutto & Netto berechnen
Rechne mühelos zwischen Netto- und Bruttobetrag um – mit 19 % oder 7 % Mehrwertsteuer. Der enthaltene Steuerbetrag wird dir direkt mit angezeigt.
So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner
Die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer) wird in Deutschland auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %. Aus dem Nettobetrag wird der Bruttobetrag so berechnet:
Umgekehrt erhältst du aus dem Bruttobetrag den Nettobetrag, indem du durch denselben Faktor teilst:
Beispiel
Ein Artikel kostet 100 € netto. Bei 19 % MwSt beträgt der Steuerbetrag 19 €, der Bruttopreis also 119 €. Umgekehrt: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto.
Wann gelten 7 %?
- Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Milch, Obst)
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Eintritt zu Theatern, Konzerten und Museen
Umrechnungstabelle: Netto ↔ Brutto
| Netto | + 19 % MwSt | Brutto (19 %) | Brutto (7 %) |
|---|---|---|---|
| 50 € | 9,50 € | 59,50 € | 53,50 € |
| 100 € | 19,00 € | 119,00 € | 107,00 € |
| 250 € | 47,50 € | 297,50 € | 267,50 € |
| 1.000 € | 190,00 € | 1.190,00 € | 1.070,00 € |
Der häufigste Fehler beim Herausrechnen
Wer aus 119 € brutto den Nettobetrag ermitteln will, darf nicht einfach 19 % abziehen: 119 − 19 % = 96,39 € – das ist falsch. Richtig ist die Division durch 1,19: 119 ÷ 1,19 = 100 €. Der Grund: Die 19 % beziehen sich auf den Netto-, nicht auf den Bruttobetrag. Genau deshalb rechnet unser Rechner in beide Richtungen mit dem korrekten Faktor.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – was stimmt denn nun?
Beide Begriffe meinen in Deutschland dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer" ist der offizielle Begriff aus dem Gesetz (UStG), „Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche – er beschreibt das Prinzip, dass auf jeder Handelsstufe nur der „Mehrwert" besteuert wird. Auf Rechnungen findest du meist „USt." oder „MwSt." – gemeint ist dasselbe.
Wichtig für Selbstständige und Kleinunternehmer
- Vorsteuerabzug: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bekommen die auf Einkäufe gezahlte Steuer als Vorsteuer erstattet – für sie zählen Nettopreise.
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wer darunter fällt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Auf Rechnungen gehört dann ein Hinweis auf § 19 UStG.
- Privatkunden denken in Brutto: Wer an Endverbraucher verkauft, sollte Preise immer inklusive MwSt kalkulieren und kommunizieren – das verlangt auch die Preisangabenverordnung.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 100 € × 1,19 = 119 € brutto.
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %). Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto.
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt z. B. für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den Nahverkehr. Die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen 19 %.