Schwanger – was jetzt? SSW, Vorsorge und Termine im Überblick

Der Test ist positiv – herzlichen Glückwunsch! Zwischen Freude und tausend Fragen hilft ein klarer Fahrplan. Hier ist er: von der ersten Woche bis zum Mutterschutz.

Schritt 1: Die Schwangerschaftswoche verstehen

Die vielleicht verwirrendste Erkenntnis zuerst: Die Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt – nicht ab der Befruchtung. Zum Zeitpunkt der Empfängnis bist du rechnerisch also schon etwa in der 3. SSW. Insgesamt dauert eine Schwangerschaft 280 Tage bzw. 40 Wochen ab diesem Stichtag.

In Arztberichten steht die Woche meist als „vollendete Wochen + Tage": „8+3" bedeutet 8 abgeschlossene Wochen plus 3 Tage – du bist in der laufenden 9. SSW. Deine aktuelle Woche und den voraussichtlichen Geburtstermin bestimmst du in Sekunden mit unserem Schwangerschaftsrechner.

Schritt 2: Die ersten Anrufe

  • Frauenärztliche Praxis: Termin für die Erstuntersuchung vereinbaren (meist um SSW 6–9). Dort wird die Schwangerschaft bestätigt und der Mutterpass ausgestellt.
  • Hebamme suchen – früh! Hebammen sind vielerorts Monate im Voraus ausgebucht. Die Suche lohnt sich direkt nach dem positiven Test; die Betreuung übernimmt die Krankenkasse.
  • Arbeitgeber: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht – empfohlen wird die Mitteilung, sobald du dich sicher fühlst, oft nach SSW 12. Ab der Mitteilung greifen Mutterschutz-Regeln wie der Kündigungsschutz.

Der Vorsorge-Fahrplan

Die gesetzliche Vorsorge in Deutschland ist eng getaktet – alle Kosten trägt die Krankenkasse:

ZeitraumUntersuchung
SSW 5–9Erstuntersuchung, Mutterpass, Blutwerte
SSW 9–121. Ultraschall-Screening
bis SSW 32Vorsorge alle 4 Wochen (Gewicht, Blutdruck, Urin, Herztöne)
SSW 19–222. Screening („Feindiagnostik" möglich)
SSW 24–28Zuckerbelastungstest (oGTT)
SSW 29–323. Ultraschall-Screening
ab SSW 32Vorsorge alle 2 Wochen, ab Termin alle 2 Tage CTG

Was du im Alltag wissen solltest

  • Folsäure: Wird bereits bei Kinderwunsch und im ersten Trimester empfohlen (üblich sind 400–800 µg täglich) – sprich die Dosierung mit deiner Praxis ab.
  • Tabu: Alkohol und Rauchen – in jeder Menge und jeder Phase. Auch bei Medikamenten gilt: vor der Einnahme ärztlich abklären.
  • Ernährung: Auf rohes Fleisch, rohen Fisch und Rohmilchprodukte verzichten (Toxoplasmose-/Listeriengefahr). Koffein in Maßen (Richtwert: max. ~200 mg/Tag, etwa 2 Tassen Kaffee).
  • Sport: Moderate Bewegung ist ausdrücklich erwünscht – Schwimmen, Walken, Yoga. Auf Kampf- und Sturzrisiko-Sportarten verzichten.

Mutterschutz und Elternzeit: die Eckdaten

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten). In dieser Zeit besteht Beschäftigungsverbot bei vollem Lohnausgleich. Elternzeit können beide Elternteile beantragen – bis zu 3 Jahre pro Kind, angemeldet spätestens 7 Wochen vor Beginn. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65–67 % des vorherigen Nettoeinkommens (Basiselterngeld, 300–1.800 €/Monat) und muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden.

Praktisch: Mit dem Geburtsterminrechner kennst du deinen ET – und damit auch den Beginn deines Mutterschutzes (ET minus 6 Wochen).

Wann sofort in die Praxis oder Klinik?

Bei stärkeren Blutungen, heftigen anhaltenden Schmerzen, Fieber über 38,5 °C, plötzlichen starken Kopfschmerzen mit Sehstörungen oder ab der zweiten Schwangerschaftshälfte bei deutlich nachlassenden Kindsbewegungen gilt: nicht abwarten, sondern direkt ärztlichen Rat einholen. Lieber einmal zu oft anrufen als einmal zu wenig.

Wichtig: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine medizinische Beratung. Verbindliche Auskünfte geben dir deine Frauenärztin/dein Frauenarzt und deine Hebamme.